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Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Ehrenfeld Ost

stadt Koeln LogoInformationsveranstaltung am 12. März 2024 im Bürgerzentrum Ehrenfeld

Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln veranstaltet für alle Interessierten, insbesondere für die Einwohner*innen und Grundstückseigentümer*innen des Satzungsgebietes Ehrenfeld Ost, am Dienstag,12. März 2024, eine Informationsveranstaltung zum Thema Soziale Erhaltungssatzung Ehrenfeld Ost. Die Veranstaltung findet von 18.30 bis 20 Uhr im Bürgerzentrum Ehrenfeld statt.

Im Zuge der Veranstaltung wird das Zustandekommen der Satzung erläutert sowie die rechtlichen Aspekte hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen der Sozialen Erhaltungssatzung. Zudem werden Beispiele aus der Anwendungspraxis gezeigt und die Teilnehmer*innen haben Gelegenheit, Fragen rund um das Thema Soziale Erhaltungssatzung Ehrenfeld Ost zu stellen.

In seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 hatte der Rat der Stadt Köln die Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Ehrenfeld Ost beschlossen, nachdem im Vorfeld bereits die erforderlichen Zustimmungen der beteiligten Gremien erteilt wurden. Die Satzung ist am 25. Januar 2024 offiziell in Kraft getreten, so dass seitdem gemäß § 172 Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet Ehrenfeld Ost Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen unter einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt Köln stehen.

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Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw