Ein Jahr neue Wohnraumschutzsatzung - Amt für Wohnungswesen zieht positive Bilanz

stadt Koeln LogoDas Wohnungsamt der Stadt Köln registriert immer mehr Verdachtsfälle von Wohnraumzweckentfremdung. Lagen die Zahlen im Jahr 2017 noch bei 308 eingeleiteten Wiederzuführungsverfahren, so stieg die Zahl 2018 auf 659 und im Jahr 2019 auf 838 Verfahren. Seit Einführung der neuen Satzung am 1. Juli 2019 bis heute wurden insgesamt 724 Verfahren zur Wiederzuführung zweckentfremdeten Wohnraums zu normalen Wohnzwecken eingeleitet.  

Ein merklicher Rückgang ist im ersten Halbjahr 2020 zu beobachten: In diesem Zeitraum wurden 287 Wiederzuführungsverfahren eröffnet. Im Vergleichszeitraum (erstes Halbjahr 2019) lag die Zahl bei knapp 400 Verfahren. Hier vermutet die Wohnungsaufsicht einen Zusammenhang mit der Corona-Krise.  

Die Stadt Köln hat seit 2014 eine Wohnraumschutzsatzung. Die vor einem Jahr vom Rat der Stadt Köln beschlossene Neufassung vom 1. Juli 2019 sieht wichtige Änderungen vor: Durch eine Erweiterung des Schutzbereiches sind auch Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen klar umfasst. Neu war auch eine Erweiterung der Prüfmöglichkeiten bei Anträgen auf Schaffung von Ersatzwohnraum. So soll familiengerechter Wohnraum durch ebensolchen Wohnraum ersetzt werden und der ursprüngliche Standard darf nicht erheblich überschritten werden.  

Damit hat die Stadt Köln die Möglichkeit, auf Sanierungen Einfluss zu nehmen, die die Miete erheblich steigern würden. Wir können somit Wohnraum in beliebten Lagen auch für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten und auch die wertvolle Vielfalt in unseren Veedeln bewahren, so Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen.  

Am 1. Juli 2019 hat das Amt für Wohnungswesen außerdem ein Online-Meldeportal eingerichtet. Hier können Bürgerinnen und Bürger Hinweise an die Stadt Köln geben, wenn sie in ihrem Umfeld eine unerlaubte Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten. Bis heute wurde das Portal 2.476 Mal aufgerufen.

Die meisten Verdachtsfälle kommen aus der Bevölkerung. Ich bin sehr dankbar, dass die Kölner Bürgerinnen und Bürger uns so gut unterstützen, sagt Rau.  

Personell hat das Amt für Wohnungswesen aufgestockt. Bereits im August 2018 wurden für den Bereich der Wohnungsaufsicht und Mietpreiskontrolle aufgrund der steigenden Fallzahlen insgesamt acht zusätzliche Planstellen eingerichtet. Inzwischen sind aktuell 15 Planstellen plus Sachgebietsleitung mit dem Thema Zweckentfremdung von Wohnraum betraut.  

In der Zeit vom 1. Juli 2019 bis 1. Juli 2020 wurden 23 Bußgeldbescheide in Höhe von 308.500 Euro erlassen. Im gesamten Jahr 2019 wurden 20 Bußgeldbescheide in Höhe von 387.000 Euro erlassen.  

Das Amt für Wohnungswesen geht davon aus, dass stadtweit etwa 6.000 Wohnungen zweckentfremdet werden. Es handelt sich um Zweckentfremdung, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wohnraum mehr als zur Hälfte der zur Verfügung überlassenen Fläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, Wohnraum länger als drei Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird.

Weitere Informationen zum Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw

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