Syrien-Prozess in Koblenz: Deutschland sendet mit zweitem Urteil bedeutendes Signal gegen Straflosigkeit

amnesty logoIm weltweit ersten Strafverfahren zur Aufarbeitung von Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht Koblenz heute Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Amnesty International begrüßt die historische Entscheidung als wichtiges Signal im Kampf gegen Straflosigkeit und erwartet weitere Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip. 

BERLIN, 13.01.2022 – Zur heutigen Verurteilung von Anwar R. sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:

„Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gegen Anwar R. ist ein historisches Signal im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit. Überlebende, syrische Aktivist_innen und Nichtregierungsorganisationen haben erfolgreich darauf hingewirkt, schwerste Verbrechen unter der Regierung von Bashar al-Assad im Prozess aufzuklären. Das Gericht in Koblenz hat eindeutig und formal die unmenschlichen Haftbedingungen, systematische Folter, sexualisierte Gewalt und Tötungen in Syrien festgestellt. Amnesty International erwartet, dass in Deutschland und in weiteren Staaten auf diesen Erkenntnissen aufbauend weitere Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip anstrengt werden.“

Die Strukturermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts und die Beweiserhebung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sind eine wertvolle Basis für den nächsten Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu Syrien. Dieser beginnt am 19. Januar 2022 gegen den syrischen Arzt Aala M. vor dem OLG Frankfurt.

Markus N. Beeko erinnert anlässlich des heutigen Urteils: „Die Regierung von Bashar al-Assad begeht weiterhin tagtäglich schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty International dokumentiert seit Jahren schwerste gezielte und systematische Menschenrechtsverletzungen. Sie sind auch heute weiter brutale Realität in Syrien. Auch im Jahr 2021 wurden zehntausende Menschen Opfer systematischer Folter, außergerichtlicher Hinrichtungen, willkürlicher Festnahmen und gewaltsamen Verschwindenlassens durch syrische 'Sicherheitskräfte'.

Das Urteil des Koblenzer Gerichts ist auch eine Mahnung an die Innenministerkonferenz, die aufgrund der hohen Gefährdung von Rückkehrer_innen umgehend den Abschiebungsstopp nach Syrien beschließen muss. Es ist eine Mahnung an die Bundesregierung, dass es keine Anerkennung und Zusammenarbeit mit dem syrischen Regime geben darf. Und es ist eine Erinnerung, wie wichtig der Einsatz der Bundesregierung für die konsequente Umsetzung einer nationalen und internationalen Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen ist, wie er im Koalitionsvertrag beschlossen wurde.“

Hintergrund

Der Prozess gegen Anwar R. und Eyad A. vor dem OLG Koblenz begann am 23. April 2020. Das Verfahren gegen Eyad A. wurde abgetrennt, er wurde bereits am 24. Februar 2021 wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

In dem am 7. September 2021 veröffentlichten Bericht „You are going to your death“ dokumentiert Amnesty International anhand von 66 Fallbeispielen wie syrische Rückkehrer_innen zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 Opfer von Folter, Misshandlung, willkürlicher Verhaftung, Verschwindenlassen und sexualisierter Gewalt wurden.

Quelle: www.amnesty.de

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Im weltweit ersten Strafverfahren zur Aufarbeitung von Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht Koblenz heute Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Amnesty International begrüßt die historische Entscheidung als wichtiges Signal im Kampf gegen Straflosigkeit und erwartet weitere Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip.

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BERLIN, 13.01.2022 – Zur heutigen Verurteilung von Anwar R. sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:
 
„Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gegen Anwar R. ist ein historisches Signal im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit. Überlebende, syrische Aktivist_innen und Nichtregierungsorganisationen haben erfolgreich darauf hingewirkt, schwerste Verbrechen unter der Regierung von Bashar al-Assad im Prozess aufzuklären. Das Gericht in Koblenz hat eindeutig und formal die unmenschlichen Haftbedingungen, systematische Folter, sexualisierte Gewalt und Tötungen in Syrien festgestellt. Amnesty International erwartet, dass in Deutschland und in weiteren Staaten auf diesen Erkenntnissen aufbauend weitere Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip anstrengt werden.“
 
Die Strukturermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts und die Beweiserhebung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sind eine wertvolle Basis für den nächsten Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu Syrien. Dieser beginnt am 19. Januar 2022 gegen den syrischen Arzt Aala M. vor dem OLG Frankfurt.
 
Markus N. Beeko erinnert anlässlich des heutigen Urteils: „Die Regierung von Bashar al-Assad begeht weiterhin tagtäglich schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty International dokumentiert seit Jahren schwerste gezielte und systematische Menschenrechtsverletzungen. Sie sind auch heute weiter brutale Realität in Syrien. Auch im Jahr 2021 wurden zehntausende Menschen Opfer systematischer Folter, außergerichtlicher Hinrichtungen, willkürlicher Festnahmen und gewaltsamen Verschwindenlassens durch syrische 'Sicherheitskräfte'.

Das Urteil des Koblenzer Gerichts ist auch eine Mahnung an die Innenministerkonferenz, die aufgrund der hohen Gefährdung von Rückkehrer_innen umgehend den Abschiebungsstopp nach Syrien beschließen muss. Es ist eine Mahnung an die Bundesregierung, dass es keine Anerkennung und Zusammenarbeit mit dem syrischen Regime geben darf. Und es ist eine Erinnerung, wie wichtig der Einsatz der Bundesregierung für die konsequente Umsetzung einer nationalen und internationalen Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen ist, wie er im Koalitionsvertrag beschlossen wurde.“
 
Hintergrund
 
Der Prozess gegen Anwar R. und Eyad A. vor dem OLG Koblenz begann am 23. April 2020. Das Verfahren gegen Eyad A. wurde abgetrennt, er wurde bereits am 24. Februar 2021 wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
 
In dem am 7. September 2021 veröffentlichten Bericht „You are going to your death“ dokumentiert Amnesty International anhand von 66 Fallbeispielen wie syrische Rückkehrer_innen zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 Opfer von Folter, Misshandlung, willkürlicher Verhaftung, Verschwindenlassen und sexualisierter Gewalt wurden.
 

Wir freuen uns, wenn Sie uns in Ihrer Berichterstattung taggen: @amnesty_de (Twitter) und @amnestydeutschland (Instagram).

Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.

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