Stille Feiertage im November 2026 - Stadt Köln informiert über Regeln des NRW-Feiertagsgesetzes

Die Stadt Köln weist darauf hin, dass an den drei Stillen Feiertagen im November – Allerheiligen (Sonntag, 1. November 2026), Volkstrauertag (Sonntag, 15. November 2026) und Totensonntag (Sonntag, 22. November 2026) – besondere Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NRW) zu beachten sind.
An Allerheiligen und am Totensonntag sind jeweils von 5 bis 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen – einschließlich gewerblicher Tausch- oder Züchterausstellungen sowie Briefmarkentauschbörsen – nicht gestattet. Gleiches gilt für sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen, sowie für Zirkusveranstaltungen...





