Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot am Brüsseler Platz

Allgemeinverfügung läuft aus – Ratsbeschluss für Ordnungsbehördliche Verordnung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage über das Alkoholverbot am Brüsseler Platz vor. Eine Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) soll die aktuell gültige Allgemeinverfügung ersetzen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte darauf hingewiesen, dass das bestehende Alkoholkonsum- und -mitführverbot nicht dauerhaft durch eine Allgemeinverfügung erlassen werden darf. Deshalb ist der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung durch den Rat unbedingt erforderlich.
Für die Bürger*innen ändert sich dadurch nichts. Das Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot gilt nach wie vor täglich von 21 bis 6 Uhr. Diese Regelung soll den Gesundheitsschutz der Anwohner*innen...


